| | - Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer / die Wohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss der Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers / der Wohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- a.) Der Gast ist verpflichtet, bei nicht Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu Bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
b.) Die Einsparungen betragen normalerweise bei Übernachtung mit Frühstück 20% und reiner Übernachtung ohne Zusatzleistung 10%. - a.) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b.) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Punkt 4. errechneten Betrag zu bezahlen. - Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
- Unsere Preise verstehen sich inkl. Endreinigung.
- Wir bitten um Barzahlung der gesamten Summe am Abreisetag.
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